Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Peak Consulting — Norbert Oberndorfer · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Peak Consulting — Norbert Oberndorfer, nachfolgend „Peak Consulting", und seinen Auftraggeberinnen und Auftraggebern, nachfolgend „Auftraggeber".
1.2. Peak Consulting ist ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen.
1.3. Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen PR, Medienarbeit und Sichtbarkeit; Kommunikationsberatung; Krisenkommunikation; KI-Beratung und KI-gestützte Arbeitsorganisation; Wissensmanagement und Automatisierung; Workshops, Schulungen und Vorträge; Konzeption und Erstellung redaktioneller Inhalte; Strategie-, Analyse- und Beratungsleistungen.
1.4. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss gültige Fassung dieser AGB.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Peak Consulting diesen ausdrücklich zugestimmt hat.
1.6. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Peak Consulting sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend.
2.2. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, ausdrückliche Beauftragung per E-Mail oder Beginn der Leistungserbringung nach entsprechender Vereinbarung.
2.3. Anfragen über die Website, Terminbuchungen oder automatisch versendete Eingangsbestätigungen stellen für sich genommen noch keine Auftragsannahme dar.
2.4. Umfang, Ziel, Leistungszeitraum und Honorar ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
§ 3 Leistungsumfang
3.1. Peak Consulting erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters auf Grundlage der bei Beauftragung bekannten Informationen und Rahmenbedingungen.
3.2. Beratungs-, Kommunikations- und Strategieleistungen stellen grundsätzlich eine fachgerechte Tätigkeit, jedoch keinen garantierten wirtschaftlichen, medialen, technischen oder sonstigen Erfolg dar, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmtes Werk vereinbart wurde.
3.3. Insbesondere kann Peak Consulting keine Garantie übernehmen für Medienveröffentlichungen oder redaktionelle Berichterstattung, bestimmte Reichweiten, Rankings oder Suchmaschinenpositionen, Reaktionen von Medien, Öffentlichkeit oder Stakeholdern, wirtschaftliche Ergebnisse, die dauerhafte Funktionsfähigkeit externer Plattformen, bestimmte Ergebnisse von KI-Systemen oder Entscheidungen Dritter.
3.4. Redaktionen und Medien entscheiden unabhängig über Veröffentlichungen und deren inhaltliche Gestaltung.
3.5. Bei KI-bezogenen Leistungen dienen erzeugte Inhalte und Ergebnisse grundsätzlich als Arbeitsgrundlage. Fachlich oder rechtlich relevante Ergebnisse sind vor ihrer Verwendung durch entsprechend qualifizierte Personen zu überprüfen.
3.6. Peak Consulting erbringt keine Rechts-, Steuer-, Wirtschaftsprüfungs-, medizinische oder sonstige gesetzlich vorbehaltene Beratung.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber stellt Peak Consulting rechtzeitig sämtliche Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und Entscheidungen zur Verfügung, die für die vereinbarte Leistung erforderlich sind.
4.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Informationen richtig, vollständig und rechtmäßig verwendbar sind.
4.3. Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass erforderliche Rechte an übermittelten Texten, Fotos, Marken, Daten, Dokumenten oder sonstigen Materialien bestehen.
4.4. Verzögerungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen.
4.5. Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund nachträglicher Änderungen, unvollständiger Unterlagen oder vom Auftraggeber verursachter Verzögerungen entsteht, kann nach vorheriger Information gesondert verrechnet werden.
§ 5 Termine und Leistungsfristen
5.1. Termine und Leistungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2. Kann ein Termin aufgrund von Umständen, die Peak Consulting nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, verschiebt sich der Termin angemessen.
5.3. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs von Peak Consulting, Ausfälle von Kommunikations- oder Cloud-Diensten sowie Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers.
5.4. Bei einer wesentlichen Verhinderung informiert Peak Consulting den Auftraggeber so rasch wie möglich.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
6.1. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung zwischen den Parteien.
6.2. Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, können zusätzlich verrechnet werden.
6.3. Peak Consulting informiert den Auftraggeber nach Möglichkeit vorab, wenn erkennbar wird, dass eine gewünschte Änderung wesentlichen zusätzlichen Aufwand verursacht.
§ 7 Honorare und Nebenkosten
7.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Honorare.
7.2. Peak Consulting nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch. Die im Angebot genannten Beträge sind Endpreise; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Entfällt die Anwendbarkeit dieser Regelung, wird Peak Consulting den Auftraggeber vor Vertragsabschluss darüber informieren.
7.3. Termine in Niederösterreich und Wien werden ohne Anfahrtskosten verrechnet. Für Termine darüber hinaus werden Anfahrt nach amtlichem Kilometergeld oder Bahnticket zweiter Klasse — je nachdem, was günstiger ist — sowie eine allfällige Nächtigung im Angebot gesondert ausgewiesen. Material-, Lizenz-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden nur verrechnet, soweit dies vereinbart wurde. Vorbereitung, Unterlagen und Handouts sind im Honorar enthalten. Online-Termine haben keine Nebenkosten.
7.4. Kosten externer Dienstleister, Plattformen, Softwareprodukte, Medien, Werbeschaltungen oder Lizenzen sind nicht im Beratungshonorar enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.5. Bei länger laufenden Projekten kann Peak Consulting angemessene Teilrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt stellen.
7.6. Peak Consulting kann bei größeren Projekten oder Fremdkosten eine angemessene Vorauszahlung vereinbaren.
§ 8 Rechnungslegung und Zahlung
8.1. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Projekten ab einem Auftragswert von 2.000 Euro wird die Hälfte des vereinbarten Honorars bei Beauftragung fällig, der Rest nach Abschluss.
8.2. Rechnungen können elektronisch übermittelt werden.
8.3. Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Unternehmern die gesetzlichen Verzugszinsen.
8.4. Peak Consulting ist berechtigt, nach erfolgloser Mahnung weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen, sofern dies unter Berücksichtigung des jeweiligen Auftrags angemessen ist.
8.5. Notwendige und zweckmäßige Kosten der Rechtsverfolgung oder Einbringung können im gesetzlich zulässigen Umfang verrechnet werden.
§ 9 Absage und Verschiebung von Workshops, Schulungen und Terminen
9.1. Für individuell vereinbarte Workshops, Schulungen, Vorträge und vergleichbare Termine gelten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, folgende Stornobedingungen: bis 14 Kalendertage vor dem Termin keine Stornogebühr; 13 bis 7 Kalendertage vorher 25 Prozent des vereinbarten Honorars; 6 bis 3 Kalendertage vorher 50 Prozent; weniger als 3 Kalendertage vorher oder bei Nichterscheinen 100 Prozent.
9.2. Bereits tatsächlich angefallene, nicht mehr stornierbare Fremd-, Reise- oder Vorbereitungskosten können zusätzlich verrechnet werden.
9.3. Eine einvernehmliche Verschiebung auf einen Ersatztermin ist möglich. Peak Consulting wird sich bemühen, eine wirtschaftlich vernünftige Lösung zu finden.
9.4. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
10.1. Konzepte, Texte, Präsentationen, Strategien, Analysen, Modelle, Vorlagen, Grafiken, Schulungsunterlagen, Prompts, Prozessbeschreibungen und sonstige von Peak Consulting erstellte Inhalte können urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sein.
10.2. Sämtliche Rechte verbleiben bei Peak Consulting, soweit nicht ausdrücklich Nutzungsrechte eingeräumt werden.
10.3. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
10.4. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weiterverkauf, entgeltliche Weitergabe, Veröffentlichung als eigenes Schulungsprodukt, Bearbeitung für Dritte oder Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks, bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit dies nicht bereits vom vereinbarten Nutzungsrecht umfasst ist.
10.5. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Auftraggebers.
10.6. Methoden, allgemeines Know-how, Arbeitsweisen und nicht kundenspezifische Vorlagen von Peak Consulting dürfen auch für andere Projekte weiterverwendet werden, sofern keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
§ 11 Vertraulichkeit
11.1. Peak Consulting behandelt vertrauliche Informationen, die im Rahmen eines Auftrags bekannt werden, vertraulich.
11.2. Informationen dürfen nur insoweit an Mitarbeiter, Kooperationspartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen weitergegeben werden, als dies für die Durchführung des Auftrags erforderlich ist und eine angemessene Vertraulichkeit sichergestellt ist.
11.3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, Peak Consulting bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
11.4. Bei Projekten mit besonders sensiblen Informationen kann zusätzlich eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen werden.
11.5. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geht im Fall eines Widerspruchs dieser allgemeinen Vertraulichkeitsregelung vor.
§ 12 Einsatz von KI und externen digitalen Diensten
12.1. Peak Consulting kann bei der Leistungserbringung geeignete digitale Werkzeuge, Cloud-Dienste und KI-Systeme einsetzen, soweit dies mit dem Auftrag, den Datenschutzanforderungen und vereinbarten Sicherheitsvorgaben vereinbar ist.
12.2. Besonders sensible oder vertrauliche Kundendaten werden nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage oder erforderliche Zustimmung in Systeme eingegeben, deren Nutzung mit den vereinbarten Vertraulichkeits- oder Datenschutzanforderungen nicht vereinbar wäre.
12.3. Soweit sachgerecht, werden Informationen anonymisiert oder pseudonymisiert.
12.4. Ergebnisse generativer KI-Systeme können sachlich fehlerhaft oder unvollständig sein. Peak Consulting setzt solche Systeme als Hilfsmittel ein und führt entsprechend der Art der Aufgabe eine angemessene menschliche Prüfung durch.
12.5. Soweit ein Auftraggeber bestimmte KI-Systeme oder Cloud-Dienste ausdrücklich ausschließen möchte, ist dies vor Beginn des Auftrags mitzuteilen und zu vereinbaren.
§ 13 Datenschutz
13.1. Peak Consulting verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
13.2. Einzelheiten zur allgemeinen Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Peak Consulting geregelt.
13.3. Verarbeitet Peak Consulting personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag des Auftraggebers und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 14 Beiziehung Dritter
14.1. Peak Consulting ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags geeignete fachkundige Dritte oder Kooperationspartner beizuziehen, soweit dies dem Auftrag nicht widerspricht.
14.2. Bei der Auswahl solcher Personen oder Unternehmen wird auf angemessene fachliche Eignung und — soweit relevant — Vertraulichkeit geachtet.
14.3. Werden externe Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch oder im Namen des Auftraggebers direkt beauftragt, entsteht das Vertragsverhältnis grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister, soweit nichts anderes vereinbart wird.
§ 15 Haftung
15.1. Peak Consulting haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
15.2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gegenüber Unternehmern — soweit gesetzlich zulässig — auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden beschränkt.
15.3. Gegenüber Unternehmern ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und reine Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung vorliegt.
15.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, insbesondere bei Personenschäden.
15.5. Peak Consulting haftet nicht für Entscheidungen des Auftraggebers oder Dritter, die auf Grundlage von Beratungsergebnissen getroffen werden, sofern Peak Consulting die vereinbarte Leistung fachgerecht erbracht hat.
15.6. Peak Consulting haftet nicht für Verfügbarkeit, Änderungen oder Ausfälle externer Dienste, Plattformen, KI-Systeme, Suchmaschinen, Social-Media-Plattformen, Softwarehersteller oder Telekommunikationsanbieter, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Peak Consulting liegen.
§ 16 Gewährleistung und Beanstandungen
16.1. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst zeitnah und konkret mitteilen, damit Peak Consulting Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung erhält.
16.2. Bei berechtigten Mängeln hat Peak Consulting im gesetzlich zulässigen Umfang zunächst Gelegenheit zur Verbesserung.
16.3. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben im Übrigen unberührt.
§ 17 Referenznennung
17.1. Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Kunde oder Referenz erfolgt nur, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat.
17.2. Insbesondere bei Krisenkommunikation, vertraulichen Beratungsprojekten oder sensiblen Organisationen erfolgt keine automatische Referenznennung.
§ 18 Verbraucher
18.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Verbraucherrechts.
18.2. Bestimmungen dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern zwingenden gesetzlichen Vorschriften widersprechen, finden auf Verbraucherverträge keine Anwendung.
18.3. Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Rücktrittsrechte zustehen. Die erforderlichen Informationen und gegebenenfalls ein Muster-Widerrufsformular werden in diesen Fällen gesondert zur Verfügung gestellt.
18.4. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass mit einer Dienstleistung bereits innerhalb einer gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen wird, gelten hierfür die gesetzlichen Regelungen.
§ 19 Vertragsbeendigung
19.1. Laufende Beratungs- oder Betreuungsverhältnisse können gemäß den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Bedingungen beendet werden.
19.2. Fehlt eine individuelle Kündigungsregelung, kann ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag von jeder Partei unter Einhaltung einer angemessenen Frist gekündigt werden.
19.3. Das Recht zur sofortigen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.4. Bereits erbrachte Leistungen sowie verbindlich entstandene Fremdkosten sind bei Vertragsbeendigung zu bezahlen.
§ 20 Elektronische Kommunikation
20.1. Die Parteien stimmen der Kommunikation per E-Mail und über andere vereinbarte digitale Kommunikationsmittel zu.
20.2. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Änderungen seiner Kontaktdaten zeitgerecht bekanntzugeben.
20.3. Bei besonders vertraulichen oder sicherheitskritischen Informationen können gesonderte Kommunikationswege vereinbart werden.
§ 21 Anwendbares Recht
21.1. Auf Verträge mit Peak Consulting ist österreichisches Recht anzuwenden.
21.2. Bei Verbraucherverträgen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Schutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden.
§ 22 Gerichtsstand
22.1. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird — soweit gesetzlich zulässig — die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Unternehmenssitz von Peak Consulting vereinbart.
22.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1. Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
23.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
23.3. Vertragssprache ist Deutsch.
Diese Fassung gilt ab September 2026. Frühere Fassungen bleiben für Verträge maßgeblich, die vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurden.