Warum Hebammen leer ausgehen
Die Nachfrage ist da, der Kalender trotzdem nicht voll. Das liegt selten an der Reichweite.

Von Norbert Oberndorfer
, 9 Minuten

Die Absage kommt meistens erst nach dem Erstgespräch, und das ist der teuerste Zeitpunkt, an dem sie kommen kann.
Kurz gefasst
Erstattet werden 80 Prozent des Kassentarifs, nicht 80 Prozent Ihrer Honorarnote. Steht das nicht auf Ihrer Seite, entsteht die Enttäuschung erst nach der Terminvereinbarung.
Die Entscheidung für eine Hebamme fällt im ersten Trimester. Viele Inhalte richten sich an Frauen, die längst versorgt sind.
Die einzige Kennzahl, die zählt, ist die Zahl der Anfragen aus dem eigenen Einzugsgebiet pro Monat.
Das Werbeverbot im Hebammengesetz begrenzt nur die Art der Aussage. Sachliche Information ist erlaubt.
Der teuerste Satz auf Hebammen-Websites lautet „80 Prozent“
Weil nur eine begrenzte Zahl an Kassenverträgen vergeben wird, arbeitet der Großteil der freiberuflichen Hebammen in Österreich als Wahlhebamme – also ohne Kassenvertrag. Die Frau bezahlt zuerst selbst und reicht die Honorarnote bei der Kasse ein. Erstattet werden bis zu 80 Prozent, allerdings vom Kassentarif.
Der Unterschied ist beträchtlich. Das Österreichische Hebammengremium weist für den Hausbesuch einen Kassentarif von 51,56 Euro aus, dazu eine Strukturpauschale von 20,62 Euro – einen Zuschlag, der nur bei Kassenhebammen anfällt. Für die Sprechstunde in der Ordination sind es 31,97 Euro plus 14,95 Euro.
Bei einer Wahlhebamme fällt die Strukturpauschale weg, sie wird nicht erstattet. Erstattet werden also 80 Prozent von 51,56 Euro, rund 41 Euro. Wahlhebammen in Wien verrechnen je nach Leistung zwischen 90 und 160 Euro pro Besuch; regional liegen die Honorare unterschiedlich.
Wenn auf Ihrer Website „80 Prozent Rückerstattung durch die Krankenkasse“ steht, rechnet eine Schwangere mit 80 Prozent ihrer Rechnung. Die Enttäuschung kommt verlässlich – nur eben nach dem Erstgespräch, nach der Terminvereinbarung, manchmal erst nach dem ersten Besuch. Eine Absage an dieser Stelle ist teurer als eine Anfrage, die nie kam.
Zwei Punkte fehlen fast immer und gehören genauso auf die Seite. Honorarnoten von Wahlhebammen werden im ersten Jahr ihrer Berufstätigkeit überhaupt nicht erstattet, Leistungen ohne Kassentarif wie Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik oder die Begleitung im Krankenhaus durch die eigene Hebamme ebenfalls nicht.
Umgekehrt lohnt es sich, den Umfang zu nennen, den die Kasse tatsächlich trägt. Dazu gehören Beratung im Eltern-Kind-Pass, ein Termin ab der 32. Woche, der Beistand bei der Geburt und bis zu 13 Termine bis zur achten Woche nach der Geburt, bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnitt bis zur zwölften. Wer eine ambulante Geburt oder eine Hausgeburt plant, bekommt zusätzliche Termine in der Schwangerschaft.
Diese Offenheit kostet ein paar Anfragen. Sie erspart dafür viele Absagen und unbezahlte Erstgespräche.
Wer im ersten Trimester sucht, liest andere Inhalte
Die Entscheidung für eine Hebamme fällt früh, oft in den Wochen acht bis vierzehn – weil Kassenplätze und gefragte Wahlhebammen zu diesem Zeitpunkt bereits vergeben werden.
Der Großteil der Inhalte, die Hebammen produzieren, dreht sich um eine spätere Phase mit Wochenbett, Stillen, Beikost und Rückbildung. Das sind Themen mit hoher Reichweite, weil sie viele Betroffene erreichen. Nur sind diese Betroffenen bereits versorgt. Sie treffen keine Entscheidung mehr, sie suchen Bestätigung.
Wenn Sie Auslastung wollen, müssen Sie den Frauen im ersten Trimester begegnen. Deren Fragen klingen anders. Wann muss ich mich melden? Was kostet das? Wie unterscheidet sich eine Wahlhebamme von einer Kassenhebamme? Was passiert, wenn ich zu spät dran bin?
Diese Beiträge bekommen weniger Likes und mehr Anfragen.
Reichweite ohne Radius bringt kaum Betreuungen
Hebammenbetreuung ist ein Radiusgeschäft. Wer Hausbesuche macht, arbeitet innerhalb von zwanzig, dreißig Fahrminuten – alles darüber hinaus ist unbezahlte Fahrzeit.
Instagram verteilt Beiträge aber nach Interesse und ohne Rücksicht auf den Wohnort. Ein gut laufendes Stillvideo bringt Follower aus Hamburg, Zürich und Graz; für eine Hebamme im Bezirk Melk ist das ohne Wert.
Die Kennzahl, die zählt, ist deshalb die Zahl der Anfragen aus dem eigenen Einzugsgebiet pro Monat. Wer das nicht misst, richtet die eigene Arbeit nach der falschen Größe aus.
Ortsnamen gehören in Profil, Beiträge und Website, ausgeschrieben in ganzen Sätzen – welche Gemeinden Sie betreuen, wo die Ordination liegt, wie weit die Hausbesuche reichen.
Das Werbeverbot erlaubt sachliche Information
Viele Hebammen halten sich beim Marketing zurück, weil das Hebammengesetz einen Paragrafen mit der Überschrift „Werbeverbot“ enthält. Der Text darunter verbietet weniger, als die Überschrift verspricht.
Untersagt ist im Zusammenhang mit der freiberuflichen Berufsausübung jede dem beruflichen Ansehen abträgliche Anpreisung oder Werbung, insbesondere vergleichende, diskriminierende, unsachliche oder marktschreierische. Begrenzt wird also die Art der Aussage, die Sache selbst bleibt erlaubt.
Verboten sind damit Aussagen wie „die beste Hebamme im Bezirk“, der Vergleich mit namentlich genannten Kolleginnen oder mit dem Krankenhaus, und jede Form von Versprechen wie „garantiert entspannte Geburt“, „schmerzfrei“, „so klappt das Stillen sicher“.
Erlaubt ist die sachliche Information, und die reicht weiter, als viele annehmen. Dazu zählen Leistungen, Ablauf, Qualifikation, Fortbildungen, Betreuungsgebiet, Erreichbarkeit, Preise, Rückerstattung, freie Kapazitäten. Eine gepflegte Website mit Preisliste ist keine marktschreierische Anpreisung, und Schwangere suchen genau so eine Seite oft vergeblich.
Zwei Bereiche verlangen mehr Sorgfalt.
Erfahrungsberichte. Als Hebamme unterliegen Sie der Verschwiegenheitspflicht. Ein Dankesposting einer Wöchnerin auf Ihrem Profil zu teilen, macht öffentlich, dass diese Frau bei Ihnen in Betreuung war. Das braucht eine ausdrückliche Entbindung von der Verschwiegenheit, dokumentiert. Eine Bewertung, die eine Frau selbst auf einer Plattform hinterlässt, ist etwas anderes als eine, die Sie weiterverbreiten.
Fotos. Bilder von Neugeborenen, Geburtssituationen und Familien sind ohne Zustimmung nicht zulässig. Über den Bildnisschutz hinaus – also das Recht am eigenen Bild – geht es hier um Gesundheitsdaten in einer besonders sensiblen Lebensphase. Wenn Sie mit solchen Bildern arbeiten wollen, brauchen Sie eine schriftliche Einwilligung mit Zweck, Dauer und Widerrufsmöglichkeit. Einfacher sind eigene Bilder ohne Klientinnen, etwa von Räumen, Händen, Materialien oder von Ihnen selbst.
WhatsApp ist bequem und der heikelste Kanal im Beruf
Fast jede freiberufliche Hebamme kommuniziert über WhatsApp. Es ist schnell, und die Frauen kennen es. Ausgetauscht werden dort aber Gesundheitsdaten wie Blutungen, Stillprobleme, Gewichtsverläufe oder die psychische Verfassung.
Diese Daten unterliegen der Verschwiegenheitspflicht nach dem Hebammengesetz und dem besonderen Schutz der Datenschutz-Grundverordnung. Gleichzeitig läuft die Kommunikation über einen Dienst, der Kontaktdaten abgleicht, dessen Verarbeitung Sie nicht steuern und mit dem Sie in der Regel keine tragfähige vertragliche Grundlage haben.
Ein realistischer Umgang hat vier Teile.
Trennen. Eine eigene Nummer für den Beruf, ein eigenes Gerät oder zumindest ein eigenes Profil. Das private Adressbuch bleibt davon getrennt.
Begrenzen. WhatsApp für Organisatorisches – Termine, Verschiebungen, „ich bin in zwanzig Minuten da“. Alles Fachliche und alles Dokumentationspflichtige gehört ins Telefonat und in die Dokumentation.
Dokumentieren. Die Dokumentation ist ohnehin zehn Jahre aufzubewahren. Sie gehört nicht in einen Chatverlauf.
Ansagen. Ein Satz auf der Website und im Erstgespräch erklärt, wofür dieser Kanal da ist, wofür nicht und bis wann Sie antworten. Das ist zugleich die einzige wirksame Maßnahme gegen die Erwartung permanenter Erreichbarkeit.
Freiberufliche Hebammen berichten seltener von zu wenig Arbeit als von zu wenig bezahlter Arbeit. Unbezahlte Erreichbarkeit rund um die Uhr ist ein Kapazitätsproblem, das wie ein Auslastungsproblem aussieht.
Vier Wege bringen Betreuungen
Zuweisernetz aufbauen. Gynäkologische Ordinationen, Physiotherapie mit Beckenbodenschwerpunkt, Apotheken, Stillgruppen, Frühe Hilfen, Kinderärzte. Eine einzige Ordination, die Ihre Karte weitergibt, bringt mehr Betreuungen als ein Jahr Instagram. Das setzt voraus, dass es etwas zum Weitergeben gibt, etwa ein Blatt mit Leistungen, Gebiet, Preisen, Erreichbarkeit.
Eine buchbare Seite. Gemeint ist ein Kalender mit tatsächlich freien Terminen für das Erstgespräch. Wer im ersten Trimester sucht, vergleicht drei Hebammen an einem Abend. Es gewinnt die, bei der sich sofort etwas fixieren lässt.
Lokale Medienarbeit. Die Versorgungslage mit Hebammen ist ein Thema, für das Bezirksredaktionen und Regionalradios dankbar sind, etwa wegen Kassenplätzen, Wartelisten und der Betreuung im ländlichen Raum. Es ist ein Sachthema, zu dem Sie als Fachfrau Auskunft geben. Ein Porträt in der Bezirkszeitung erreicht Ihr Einzugsgebiet vollständiger als jeder Algorithmus und verstößt gegen keine Werbebeschränkung.
Warteliste als Instrument. Wer belegt ist, sagt heute oft einfach ab. Besser ist es, die Anfrage aufzunehmen, den errechneten Termin zu notieren und sich zwei Wochen vor Kapazitätsfreigabe zurückzumelden. Kalenderlücken entstehen meist aus Anfragen zum falschen Zeitpunkt.
Zwanzig Anfragen an einem Nachmittag auswerten
Nehmen Sie sich die letzten zwanzig Anfragen vor und tragen Sie drei Spalten ein. Woher kam sie? In welcher Schwangerschaftswoche war die Frau? Und wenn sie nicht gebucht hat, warum nicht?
Nach unserer Erfahrung aus Beratungen zeigt sich dabei dreierlei. Der größte Teil kommt aus Empfehlung, weniger aus Social Media. Ein erheblicher Teil meldet sich zu spät, weil niemand gesagt hat, wann man sich melden muss. Die häufigste Absage nach dem Erstgespräch ist der Preis, genauer die Differenz zwischen der erwarteten und der tatsächlichen Rückerstattung.
Alle drei Befunde führen zur selben Maßnahme, die einen Nachmittag kostet. Gemeint ist eine Seite auf Ihrer Website mit dem Titel „Was kostet mich das wirklich“ – mit Tarifen, tatsächlicher Rückerstattung in Euro, den nicht erstatteten Leistungen und einem Satz dazu, ab wann man sich melden sollte.
Sichtbar sind die meisten Hebammen bereits
Freiberufliche Hebammen sind in aller Regel gut sichtbar. Was fehlt, ist die Verbindung zwischen Sichtbarkeit und Entscheidung, also die richtige Phase im richtigen Gebiet und eine ehrliche Zahl.
Der berufsrechtliche Rahmen steht dem kaum im Weg. Er verbietet Anpreisung und lässt Information zu – und Information ist genau das, was in diesem Markt fehlt.
Häufige Fragen
Wie viel erstattet die Kasse bei einer Wahlhebamme?
Bis zu 80 Prozent des Kassentarifs, nicht der Honorarnote. Beim Hausbesuch sind das rund 41 Euro, während Wahlhebammen in Wien je nach Leistung 90 bis 160 Euro verrechnen.
Welche Leistungen werden gar nicht erstattet?
Honorarnoten im ersten Berufsjahr der Wahlhebamme sowie Leistungen ohne Kassentarif wie Geburtsvorbereitung, Rückbildungsgymnastik oder die Begleitung im Krankenhaus.
Dürfen Hebammen werben?
Verboten ist dem Ansehen abträgliche Anpreisung, etwa vergleichende, unsachliche oder marktschreierische Werbung. Sachliche Information zu Leistungen, Gebiet, Preisen, Rückerstattung und freien Kapazitäten ist erlaubt.
Wann suchen Schwangere eine Hebamme?
Oft in der 8. bis 14. Woche, weil dann Kassenplätze und gefragte Wahlhebammen vergeben werden.
Quellen
Hebammengesetz mit Pflichtenkreis (§ 6), Verschwiegenheitspflicht (§ 7), Dokumentation (§ 9), Aufklärungspflicht (§ 9a) und Werbeverbot (§ 20). Kassentarife, Leistungsumfang und Erstattungsregeln nach der Übersicht des Österreichischen Hebammengremiums; die dort ausgewiesenen Tarifpositionen werden jährlich angepasst, der aktuelle Stand ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse abrufbar. Die genannten Wahlhebammen-Honorare beziehen sich auf Wien und sind regional unterschiedlich. Für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten gilt Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung. Die für den digitalen Eltern-Kind-Pass geplante verpflichtende Hebammenberatung in der Frühschwangerschaft und der zusätzliche Kontakt im Wochenbett wurden im November 2025 aus Budgetgründen gestrichen; eine Ausweitung der Hebammenberatung im Eltern-Kind-Pass ist damit nicht vorgesehen. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage für die Praxis ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Passend dazu
- PR & Medienarbeit
Pressetexte, die Redaktionen übernehmen, weil das Neue im ersten Satz steht.
- Leistungen im Überblick
Alle Formate mit Umfang und Preis.
Weitere Beiträge
- Wer nur nach dem eigenen Namen sucht, erfährt von der Krise zu spät
Gemeinden und Betriebe beobachten meist nur den eigenen Namen. Die Meldung, die eine Anfrage auslöst, nennt oft einen anderen. Welche Quellen zählen und wie die Beobachtung ohne Budget gelingt.
- Wer mit KI sucht, klickt seltener auf die Website
Nur noch 46 Prozent nennen Google als wichtigste Informationsquelle, nach einer KI-Antwort klickt ein Fünftel weiter. Was das für Websites von Gemeinden, Betrieben und Vereinen heißt.
- Die Medienhäuser suchen den Ursprung – Pressestellen können ihn liefern
Bei den 33. Österreichischen Medientagen am 23. und 24. September 2026 in Wien setzten Medienhäuser laut Presseberichten auf Ursprung, Kennzeichnung und Regionalität. Für Gemeinden, Vereine und Betriebe folgt daraus, das Original selbst bereitzustellen.
Ich prüfe, wie Ihre Organisation in Redaktionen, Suchmaschinen und KI-Antworten ankommt, und nenne den nächsten Schritt.
- Der Check, Schwerpunkt Sichtbarkeit, 690 €