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Wer Ihre Aussendung noch liest

Norbert Oberndorfer··7 Min. Lesezeit

Presseverteiler werden meist nach Reichweite gebaut. Sinnvoller wäre die Frage, wo überhaupt noch jemand sitzt, der eine Aussendung liest. Auf diese Frage gibt es seit Juli eine öffentliche Antwort – in den Förderlisten der KommAustria.

Am 22. Juli hat die KommAustria die Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung 2026 veröffentlicht. 191 Förderansuchen von 94 Förderwerbern wurden bewilligt, der Topf von gut 20 Millionen Euro wurde vollständig ausgeschöpft. Dazu kamen 42 bewilligte Ansuchen von 37 Verlegern nach dem Presseförderungsgesetz mit gut 7,1 Millionen Euro.

Für die meisten Leser war das eine medienpolitische Meldung. Für alle, die Medienarbeit machen, ist es etwas anderes: die einzige öffentlich zugängliche Aufstellung darüber, welche österreichischen Medien tatsächlich noch Redaktionen beschäftigen.

Der häufigste Irrtum: Reichweite sagt, wer berichtet

Presseverteiler entstehen fast immer nach Auflage, Unique Usern oder Bekanntheit. Diese Zahlen sagen, wie viele Menschen ein Medium erreicht. Sie sagen nichts darüber, ob dort jemand sitzt, der eine Aussendung öffnet, prüft und daraus etwas macht.

Genau diese Lücke ist in den vergangenen Jahren größer geworden. Titel mit hoher Reichweite können mit sehr kleinen Redaktionen betrieben werden, während ein spezialisiertes Online-Medium mit bescheidener Reichweite mehrere hauptberufliche Journalistinnen beschäftigt. Wer den Verteiler nach Reichweite sortiert, verschickt an die erste Gruppe und übersieht die zweite.

Was die Förderdaten tatsächlich hergeben

Die Qualitäts-Journalismus-Förderung ist in Segmente unterteilt, und das größte davon ist für diese Frage aufschlussreich.

Das Segment Journalismus-Förderung wird nach der Anzahl der hauptberuflich beschäftigten Journalistinnen und Journalisten in den Redaktionen berechnet. Auf dieses Segment entfallen rund drei Viertel des Jahresbudgets: 2026 waren es 74 bewilligte Einreichungen mit gut 15 Millionen Euro. Die Fördersumme eines Mediums steht damit in direktem Verhältnis zu seiner Redaktionsgröße.

Die übrigen Segmente sagen etwas über Ausrichtung statt Größe. Die Inhaltsvielfalts-Förderung für regionale sowie internationale und EU-Berichterstattung war 2026 mit 2,5 Millionen Euro dotiert, die Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit rund 1,1 Millionen.

Wichtig ist die Einschränkung: Veröffentlicht werden Fördersummen, nicht Personallisten. Die Summe ist ein Näherungswert für die Redaktionsgröße, keine Kopfzahl. Für die Sortierung eines Verteilers reicht sie trotzdem – und sie ist ehrlicher als jede Auflagenzahl.

Ein weiterer Punkt, der regelmäßig missverstanden wird: Eine inhaltliche Qualitätsprüfung sieht das Gesetz nicht vor. Es formuliert lediglich Ausschlussgründe, etwa Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie oder wiederholte Aufstachelung zu Hass. Eine Förderung ist also kein Gütesiegel, sondern eine Aussage über Struktur.

Was ab 2028 kommen soll

Die Bundesregierung hat am 20. Juli eine neue Förderarchitektur auf den Weg gebracht, die ab 2028 gelten und Qualität und Unabhängigkeit stärker in den Mittelpunkt stellen soll. Medienminister Andreas Babler nennt Medienpolitik dabei Demokratiepolitik.

Für die Zwischenzeit steht seit Juli ein Paket: 22,5 Millionen Euro Zustellförderung pro Jahr für abonnierte Tages- und Wochenzeitungen in den Jahren 2027 und 2028, die Verlängerung der Digitaltransformationsförderung mit je 22,5 Millionen für 2027 und 2028, eine neue Förderung von Medienangeboten für junge Menschen mit 7 Millionen sowie 3 Millionen für Medienkompetenzangebote, bisher waren es 700.000 Euro.

Die Kritik kommt von zwei Seiten. Die FPÖ sieht im Umbau einen staatlichen Lenkungsapparat und spricht von Gleichschaltung per Förderprogramm. Die Grünen halten das Paket für zu klein und zu spät und verweisen darauf, dass die umfassende Reform frühestens 2028 kommt. Reporter ohne Grenzen wiederum nennt die wirtschaftliche Basis der Medien als den Punkt, an dem trotz verbesserter Rechtslage zu wenig geschieht: Werbebudgets fließen weiter zu den großen Digitalplattformen ab.

Für die Praxis heißt das vor allem: Die Grundlage, nach der heute verteilt wird, gilt noch für zwei Vergaberunden. Wer den Verteiler jetzt danach ordnet, hat davon etwas, muss ihn aber 2028 neu ansehen.

Warum das in Niederösterreich konkret wird

Die Inhaltsvielfalts-Förderung fördert regionale Berichterstattung ausdrücklich als eigenen Bereich. Das bedeutet für ein Landesbüro oder eine Regionalredaktion, dass regionale Themen nicht nur redaktionell erwünscht, sondern mit einem geförderten Auftrag hinterlegt sind.

Für eine Gemeinde, einen Betrieb oder einen Verein in Niederösterreich ist das ein Argument, das man nutzen kann: Ein Thema mit klarem regionalem Bezug trifft dort auf eine Redaktion, die genau dafür Ressourcen hat. Umgekehrt gilt: Eine Aussendung ohne erkennbaren regionalen Anlass konkurriert mit allem anderen und verliert.

Der zweite niederösterreichische Punkt ist unbequemer. Wer über die vergangenen Jahre Ansprechpartner in Regionalredaktionen gesammelt hat, arbeitet häufig mit einer Liste, die Personen enthält, die es dort nicht mehr gibt. Redaktionen wurden zusammengelegt, Zuständigkeiten haben sich verschoben. Die Förderliste sagt nichts über einzelne Namen – sie sagt aber, welche Häuser überhaupt noch Personal halten.

Zwei Beispiele aus der Vergabe 2026: Das Niederösterreichische Pressehaus erhielt für die NÖN 515.140 Euro aus der Journalismus-Förderung, die RegionalMedien Niederösterreich für Bezirksblätter und meinbezirk.at 398.320 Euro. Zum Vergleich kam Die Presse auf 731.859 Euro. Eine regionale Wochenzeitung liegt damit in derselben Größenordnung wie eine überregionale Tageszeitung.

Unangenehmer ist der Trend. Beide Häuser bekommen weniger als im Vorjahr, das Pressehaus rund vier Prozent, die RegionalMedien elf. Weil sich die Summe an den hauptberuflich beschäftigten Redaktionsstellen orientiert, ist das ein Hinweis auf schrumpfende Redaktionen. Für die Medienarbeit heißt das schlicht: weniger Hände für dieselbe Menge an Aussendungen.

Was jetzt zu tun ist

Verteiler gegen die Förderliste halten. Öffnen Sie die KommAustria-Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und markieren Sie in Ihrem Verteiler alle Medien, die im Segment Journalismus-Förderung aufscheinen. Diese Gruppe bekommt Ihre Aussendungen zuerst.

Empfänger ohne Redaktion identifizieren. Medien, die in keinem Segment vorkommen, sind nicht automatisch irrelevant – aber sie brauchen eine andere Ansprache als eine klassische Aussendung, oft fertiges Material statt eines Themenvorschlags.

Fachmedien nachtragen. Unter den 94 Förderwerbern sind Titel, die in keinem Standardverteiler stehen und für ein bestimmtes Thema trotzdem die beste Adresse sind.

Kontakte verifizieren, nicht kopieren. Ein Verteiler, der zwei Jahre nicht angefasst wurde, produziert Zustellungen ohne Empfänger. Ein Anruf pro Redaktion genügt.

Termin für Sommer 2027 setzen. Die nächste Vergabe zeigt, wo Redaktionen gewachsen oder geschrumpft sind. Das ist der Zeitpunkt, den Verteiler erneut zu sortieren.

Praxistipp

Der Fehler passiert selten beim Verteiler, sondern in der Zeile darüber. Eine Aussendung, die an eine kleine Redaktion geht, muss die Arbeit vorwegnehmen, die dort niemand mehr leisten kann.

Schwach:

„Die Gemeinde X informiert über den erfolgreichen Abschluss eines Projekts. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.“

Besser:

„Die Gemeinde X hat ihre Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt und senkt die Stromkosten um rund 40 Prozent. Kosten, Amortisationsdauer und Vergleichszahlen der Nachbargemeinden stehen im Anhang. Bürgermeisterin Y ist am Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr für Rückfragen erreichbar, Bildmaterial in Druckauflösung liegt bei.“

Die zweite Variante enthält bereits die Nachricht, die Zahl, den Vergleich, das Zitat, das Zeitfenster und das Bild. Sie kostet Sie zwanzig Minuten mehr und die Redaktion eine Stunde weniger. Genau das entscheidet, wenn dort drei Leute für vier Bezirke zuständig sind.

Häufige Fragen

  • Sind die Förderentscheidungen öffentlich einsehbar?

    Ja. Die KommAustria veröffentlicht die Entscheidungen zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und zur Presseförderung; die Unterlagen sind über die RTR zugänglich.

  • Heißt eine hohe Förderung, dass ein Medium besonders gut ist?

    Nein. Das Gesetz sieht keine inhaltliche Qualitätsbeurteilung als Fördervoraussetzung vor, sondern nur Ausschlussgründe. Die Höhe im Segment Journalismus-Förderung sagt etwas über Redaktionsgröße, nicht über Qualität.

  • Kann ich aus den Summen die Zahl der Redakteure ablesen?

    Nicht exakt. Veröffentlicht werden Fördersummen, nicht Personalstände. Die Summe ist ein Näherungswert und für die Sortierung eines Verteilers ausreichend genau.

  • Ändert sich das mit der Reform?

    Die neue Förderarchitektur soll ab 2028 gelten. Bis dahin bleibt die heutige Berechnungslogik bestehen. Ein Blick nach der Vergabe 2027 genügt.

Fazit: Der Verteiler ist die günstigste Verbesserung

In der Medienarbeit wird viel Zeit in Texte investiert und wenig in die Frage, wer sie bekommt. Dabei ist die Empfängerliste der Punkt, an dem ein Nachmittag Arbeit am meisten bewirkt.

Die Förderdaten sind dafür ein ungewöhnliches, aber verlässliches Werkzeug: Sie zeigen nicht, wer die größte Reichweite hat, sondern wer noch die Leute beschäftigt, die aus einer Aussendung eine Geschichte machen. Diese beiden Listen sind längst nicht mehr deckungsgleich.

Quellen

Stand: 9. September 2026. Entscheidungen der KommAustria zur Qualitäts-Journalismus-Förderung und zur Presseförderung 2026, veröffentlicht am 22. Juli 2026, mit den Angaben zu Fördervolumen, Segmenten und Berechnungsgrundlage. Zum Medienförderpaket vom 19. und 20. Juli 2026 sowie zur geplanten Förderarchitektur ab 2028: Regierungsangaben und Berichterstattung, Kritik von FPÖ und Grünen daraus referiert. Zur wirtschaftlichen Lage der Medien: RSF-Index der Pressefreiheit 2026. Die niederösterreichischen Einzelbeträge stammen aus dem Open-Data-Datensatz der RTR zur Qualitäts-Journalismus-Förderung, Vergabe 2026. Dieser Beitrag ordnet die Förderlage für die Praxis der Medienarbeit ein und ersetzt keine förderrechtliche Beratung.

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