Geprüft wird die Anwendung, nicht das Versprechen
Norbert Oberndorfer··4 Min. Lesezeit
Vertrauenswürdigkeit war bisher eine Zusage des Anbieters. Am 8. September wurde in Österreich erstmals eine konkrete Anwendung an einem veröffentlichten Kriterienkatalog gemessen.

Im Gemeindeamt beginnt jede KI-Einführung mit derselben Frage: Ist das sicher genug für Akten, in denen Namen stehen? Unterlagen und Zusagen konnten Anbieter dafür bisher vorlegen, einen öffentlich einsehbaren österreichischen Maßstab für die einzelne Anwendung nicht.
Ein Grazer Forschungszentrum prüft jetzt einzelne Anwendungen
Am 8. September 2026 stellte das Know Center in Wien das Gütesiegel „Trustworthy AI – by Know Center“ vor. Prüfungsrichtlinie und Kriterienkatalog liegen bereits seit dem Frühjahr auf der Website des Zentrums; neu ist, dass eine erste Anwendung das Verfahren durchlaufen hat.
Geprüft werden nach Angaben des Zentrums konkrete KI-Werkzeuge, -Dienste, -Modelle und -Systeme, also einzelne Anwendungen und nicht Anbieter im Allgemeinen. Das Know Center ist ein COMET-Kompetenzzentrum, also ein öffentlich gefördertes Forschungszentrum, mit Sitz in Graz.
Bei der Pressekonferenz ordnete der Chief Digital Officer der Gruppe Digitalisierung und Informationsmanagement im Bundeskanzleramt die Bedeutung vertrauenswürdiger KI für den Standort ein. In einer Anmerkung stellt die Aussendung dazu ausdrücklich klar: Er ist in Entwicklung, Prüfung und Vergabe nicht eingebunden, das Gütesiegel ist eine eigenständige Initiative des Know Center und kein staatliches Gütesiegel. Das Siegel macht Qualität sichtbar – eine behördliche Zulassung ersetzt es nicht.
Sieben Bereiche stehen auf der Prüfliste
Bewertet werden laut Know Center sieben Bereiche:
- Datenschutz und Sicherheit
- Transparenz, Erklärbarkeit und Fairness
- menschliche Aufsicht und Entscheidung
- digitale Souveränität
- Ökonomie
- Nachhaltigkeit
- digitaler Humanismus
Das Verfahren läuft in zwei Phasen. In der ersten prüft das Know Center die festgelegten Kriterien, wahlweise online oder vor Ort, im Umfang abgestuft nach Kritikalität und Komplexität der Anwendung. In der zweiten legt die antragstellende Organisation ein Konzept vor, wie die Anforderungen künftig eingehalten werden; zusätzlich verlangt das Verfahren eine laufende Eigenüberwachung und berücksichtigt die KI-Kompetenz der Organisation. Wer beide Phasen erfüllt, erhält eine eigene Gütesiegel-ID.
Zeigen sich während der Prüfung offene Punkte, werden sie aufgezeigt und können bearbeitet werden; die betroffenen Kriterien werden anschließend erneut bewertet. Das Siegel dokumentiert damit den Zustand nach der Nachbesserung, nicht den davor.
Der zweite Teil des Verfahrens ist der bemerkenswerte. Geprüft wird nicht nur die Technik, sondern die Organisation dahinter, und genau die fehlt in vielen Gemeinden, wenn ein Werkzeug eingeführt wird.
Das erste geprüfte Projekt kommt aus der Verwaltung
Als erste Anwendung hat der Prototyp des „Kommunalen KI-Assistenten“ das Verfahren durchlaufen. Entwickelt hat ihn die IT-Kommunal GmbH als technischer Dienstleister, im Auftrag des Österreichischen Städtebundes und für dessen Mitgliedsstädte. Er setzt nach Angaben der Beteiligten zu hundert Prozent auf quelloffener Software auf; die Architektur stammt aus einer laufenden Initiative des öffentlichen Sektors in Deutschland.
Vier Module stehen zur Verfügung:
- Chatbot für Textarbeit, etwa Redigieren oder Entwürfe
- Recherche in hinterlegten, kommunalspezifischen Wissenspools
- Zusammenfassung längerer Dokumente wie Studien, Gutachten oder Verträge, mit vorgebbarer Länge und Schwerpunktsetzung
- Transkription von Audio- und Videoaufzeichnungen, gedacht für den Sitzungsbetrieb
Die Mitgliedsgemeinden waren eingeladen, eine begrenzte Zahl an Bediensteten für die Erprobung zu nominieren. Rund 300 Gemeindebedienstete testen die Anwendung derzeit, der Testbetrieb läuft laut Aussendung voraussichtlich bis Jahresende 2026. Geprüft wurde damit ein Prototyp im Testbetrieb, nicht ein Regelbetrieb mit tausenden Nutzerinnen und Nutzern.
Ronald Sallmann, CDO des Österreichischen Städtebundes und strategischer Geschäftsführer der IT-Kommunal GmbH, begründet den Aufwand damit, dass Verwaltungsbedienstete auch datenschutzrechtlich heikle Dokumente bearbeiten sollen und dabei keine Daten die Betriebsumgebung verlassen, gespeichert oder ausgewertet werden dürften. Der Qualifizierungsprozess habe gezeigt, wo nachzuschärfen war.
Für Gemeinden wird die Anbieterzusage überprüfbar
Bisher genügte in der Kommunikation der Satz, die Lösung sei sicher und die Daten blieben in Europa. Wenn eine österreichische Prüfstelle definierte Kriterien veröffentlicht, wird diese Aussage vergleichbar. Und vergleichbare Aussagen werden nachgefragt: vom Gemeinderat, von der Personalvertretung, vom Datenschutzbeauftragten, von Redaktionen.
Das Siegel selbst ist für die einzelne Gemeinde selten ein Thema, denn beantragt wird es von jenen, die eine Anwendung anbieten. Die Kriterien schon: Sie taugen als Checkliste für das Gespräch mit dem Anbieter und für die Vorlage im Gemeinderat.
Fünf Fragen vor dem Rollout
- Wo werden eingegebene Daten verarbeitet und gespeichert, und wer hat dort Zugriff?
- Welche Dokumentenarten schließt die Gemeinde vorerst aus, etwa Personalakten, Gesundheitsdaten oder Unterlagen in laufenden Verfahren?
- Wer prüft ein Ergebnis vor der Verwendung, und woran ist diese Prüfung im Akt erkennbar?
- Was erfahren Bürgerinnen und Bürger darüber, an welcher Stelle im Amt KI mitgearbeitet hat?
- Wer ist zuständig, wenn ein Ergebnis nachweislich falsch war?
Vor der ersten Anwendung stehen drei Festlegungen
Die KI-Verordnung der EU verlangt von Anbietern und Betreibern seit 2. Februar 2025 Maßnahmen zur KI-Kompetenz – beim eigenen Personal und bei anderen Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung solcher Systeme befasst sind. Seit 27. Juli 2026 gilt Artikel 4 in der Fassung der Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744: Aus dem Sicherstellen eines ausreichenden Maßes wurde die Pflicht, dessen Entwicklung zu fördern. Weicher formuliert, gestrichen ist sie nicht – und überwacht wird sie erst jetzt, seit 2. August 2026, durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Wer eine KI-Anwendung in einer Gemeinde einführt, braucht dafür dreierlei: eine schriftliche Einsatzregel, eine namentlich verantwortliche Person und eine Sprachregelung, die auch eine Fehlermeldung übersteht.
Das Gütesiegel ersetzt keine Entscheidung der Gemeinde. Es zeigt, welche Fragen davor nicht offen bleiben sollten.
Quellen
Presseaussendung „Erstes Gütesiegel für vertrauenswürdige KI vorgestellt“, ausgesendet über APA-OTS am 8. September 2026 (OTS0116), samt digitaler Pressemappe des Know Center; Kriterien und Verfahren zusätzlich nach der Prüfungsrichtlinie „Trustworthy AI – by Know Center“ auf know-center.at. Die Angaben zum Kommunalen KI-Assistenten, darunter rund 300 Testende und ein Testbetrieb bis Jahresende 2026, stammen aus dieser Aussendung und wurden nicht unabhängig überprüft. Laut Anmerkung der Aussendung ist das Gütesiegel eine eigenständige Initiative des Know Center und kein staatliches Gütesiegel. Rechtsgrundlage: Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 in der seit 27. Juli 2026 geltenden Fassung, geändert durch Verordnung (EU) 2026/1744, Amtsblatt vom 24. Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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