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KI-Kompetenz nach dem AI Act – was Ihr Betrieb tun muss und wie Sie es belegen

Wer im Betrieb ChatGPT, Copilot oder ein anderes KI-Werkzeug einsetzt, muss seit Februar 2025 dafür sorgen, dass die Beschäftigten damit umgehen können. Seit Juli 2026 ist klarer, was das heißt – Maßnahmen setzen und belegen, kein Kompetenzzeugnis für jede einzelne Person.

Die Pflicht trifft fast jeden, der KI beruflich nutzt

Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt für Anbieter und für Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jeder Betrieb, jede Gemeinde und jede Schule, die ein KI-Werkzeug beruflich einsetzt, auch wenn es nur der Schreibassistent im Office-Paket ist. Ausgenommen ist die rein private Nutzung.

Seit Juli 2026 zählt die Maßnahme, nicht das Ergebnis

Mit dem sogenannten Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, wurde Artikel 4 am 27. Juli 2026 geändert. Betriebe müssen seither Schritte setzen, die die KI-Kompetenz ihrer Leute fördern. Dass jede Person ein bestimmtes Niveau erreicht, müssen sie nicht mehr sicherstellen.

In der Praxis zählt deshalb, was Sie belegen können.

Was als Nachweis taugt

  • Eine Schulung mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste
  • Eine kurze interne Regel, welche KI-Werkzeuge für welche Daten erlaubt sind
  • Eine Ansprechperson im Haus für Fragen zum KI-Einsatz

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Häufige Fragen

Quellen Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 99. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026, eur-lex.europa.eu. RTR KI-Servicestelle, rtr.at. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.