KI-Kompetenz nach dem AI Act – was Ihr Betrieb tun muss und wie Sie es belegen
Wer im Betrieb ChatGPT, Copilot oder ein anderes KI-Werkzeug einsetzt, muss seit Februar 2025 dafür sorgen, dass die Beschäftigten damit umgehen können. Seit Juli 2026 ist klarer, was das heißt – Maßnahmen setzen und belegen, kein Kompetenzzeugnis für jede einzelne Person.
Die Pflicht trifft fast jeden, der KI beruflich nutzt
Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gilt für Anbieter und für Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jeder Betrieb, jede Gemeinde und jede Schule, die ein KI-Werkzeug beruflich einsetzt, auch wenn es nur der Schreibassistent im Office-Paket ist. Ausgenommen ist die rein private Nutzung.
Seit Juli 2026 zählt die Maßnahme, nicht das Ergebnis
Mit dem sogenannten Digital Omnibus, der Verordnung (EU) 2026/1744, wurde Artikel 4 am 27. Juli 2026 geändert. Betriebe müssen seither Schritte setzen, die die KI-Kompetenz ihrer Leute fördern. Dass jede Person ein bestimmtes Niveau erreicht, müssen sie nicht mehr sicherstellen.
In der Praxis zählt deshalb, was Sie belegen können.
Was als Nachweis taugt
- Eine Schulung mit Datum, Inhalt und Teilnehmerliste
- Eine kurze interne Regel, welche KI-Werkzeuge für welche Daten erlaubt sind
- Eine Ansprechperson im Haus für Fragen zum KI-Einsatz
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Häufige Fragen
Ja. Artikel 4 kennt keine Mindestgröße. Entscheidend ist, ob KI beruflich eingesetzt wird.
Die Verordnung schreibt keine Form vor. Wichtig ist, dass die Schulung zu den Werkzeugen passt, die im Betrieb tatsächlich verwendet werden, und dass sie dokumentiert ist.
Ja, sobald sie KI-Werkzeuge im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen, sind sie Betreiber im Sinne der Verordnung.
Die KI-Verordnung selbst setzt für Artikel 4 keine Geldbuße fest – die festen Strafrahmen in Artikel 99 betreffen andere Pflichten, etwa verbotene KI-Praktiken. Sanktionen für weitere Verstöße müssen die Mitgliedstaaten regeln. Österreich hat dafür bisher kein Durchführungsgesetz beschlossen, auch die zuständige Aufsichtsbehörde ist noch nicht benannt (Stand 20. Oktober 2026). Unabhängig davon kann fehlende Schulung eine Rolle spielen, wenn durch den KI-Einsatz ein Schaden entsteht.
Quellen Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4 und Art. 99. Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, in Kraft seit 27. Juli 2026, eur-lex.europa.eu. RTR KI-Servicestelle, rtr.at. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.