KI für Redaktionen
Ihre Redaktion darf KI nutzen, wenn am Ende ein Mensch für den Text geradesteht
Ich zeige Gemeinden, Vereinen und Schulen, wie sie KI in der eigenen Zeitung und auf der Website einsetzen, ohne Fehler zu drucken und ohne Ärger mit Datenschutz oder Kennzeichnung.
Wer bei Ihnen schreibt, arbeitet oft allein und nebenbei
Die Gemeindezeitung entsteht oft zwischen Bauakt und Gemeinderatssitzung, das Vereinsblatt am Abend nach der Arbeit. KI kann hier Zeit sparen, beim ersten Entwurf, beim Kürzen eines langen Berichts oder beim Korrekturlesen. Verantworten muss den Text trotzdem jemand aus Ihrem Haus.
Die Naturfreunde haben ihren Mitgliedern Regeln für KI gegeben
Die Naturfreunde Österreich haben im Herbst 2025 den Leitfaden „Künstliche Intelligenz im Vereinsalltag“ herausgegeben. Er erlaubt KI für Entwürfe von Newslettern, Protokollen und Ankündigungen. Fakten müssen geprüft werden, und KI gilt nie als Quelle. Namen und Mitgliederlisten dürfen nicht eingegeben werden, Sitzungen dürfen nicht mit KI transkribiert werden. KI-Bilder verwendet der Verein nach außen nicht.
Für einen großen Verein mit eigener Öffentlichkeitsarbeit ist das eine vernünftige Linie. Das Transkriptionsverbot halte ich für viele kleine Vereine für kaum durchzuhalten, weil gerade das Protokoll die meiste Zeit kostet. Hier lohnt sich die Frage, welches Werkzeug die Daten wo verarbeitet. Eine Stelle im Leitfaden ist ungenau. Er ordnet die Kennzeichnungspflicht den Hochrisiko-Anwendungen zu, tatsächlich steht sie in Art. 50 der KI-Verordnung und betrifft alle.
Guntramsdorf hat zuerst geschult und dann Copilot freigegeben
Die Marktgemeinde Guntramsdorf im Bezirk Mödling arbeitet nach Angaben ihres Kommunikationsleiters mit Microsoft Copilot, etwa für Textentwürfe, Protokolle und Berichte. Die Mitarbeiter wurden vor dem Einsatz geschult. Auf der Website gibt es zusätzlich einen KI-Assistenten, der laut Gemeinde nur die Inhalte der eigenen Website nutzt und Anfragen anonymisiert weitergibt. Die Reihenfolge halte ich für richtig. Wer zuerst schult, muss danach weniger korrigieren.
Seit 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Art. 50 der KI-Verordnung verlangt, dass KI-Texte gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Ein Bericht in der Gemeindezeitung fällt meist darunter. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung trägt. Beides muss zutreffen. Ein kurzer Blick vor dem Absenden reicht laut Leitlinienentwurf der EU-Kommission nicht.
Für Bilder gibt es diese Ausnahme nicht. Ein KI-Bild, das wie ein echtes Foto von Menschen, Orten oder Ereignissen wirkt, muss gekennzeichnet werden. Die Änderung der Verordnung im Juli 2026 hat an diesen Regeln nichts verschoben.
Was nie in ein KI-Werkzeug gehört
Namen und Adressen aus der Mitgliederliste, Inhalte nicht öffentlicher Sitzungen und Fotos von Kindern haben in einem allgemeinen KI-Werkzeug nichts verloren. Das gilt auch dann, wenn das Werkzeug verspricht, die Daten nicht zum Training zu verwenden. Für Schulen hat das Bildungsministerium eigene Antworten zum Datenschutz veröffentlicht.
Gemeinsam legen wir fest, wie Ihre Redaktion mit KI arbeitet
In einer halbtägigen Schulung üben wir mit Ihren eigenen Texten, etwa der letzten Gemeindezeitung, einem Vereinsbericht oder einem Elternbrief. Sie kostet 890 € für bis zu zehn Personen und zählt als Maßnahme zur Förderung der KI-Kompetenz nach Art. 4 der KI-Verordnung. Die Anfahrt richtet sich nach denselben Zonen wie bei der Copilot-Schulung, online entstehen keine Nebenkosten.
Auf Wunsch schreibe ich Ihnen danach Redaktionsregeln für KI, ein bis zwei Seiten zu dem, was erlaubt ist, was nie eingegeben wird und wie Sie kennzeichnen. Fixpreis 390 €, für gemeinnützige Organisationen 290 €.
Einzelne Ausgaben lese ich auch laufend gegen, das läuft über die Pressearbeit.
Ich habe in Redaktionen gearbeitet und kenne die Technik dahinter
Ich habe viele Jahre als Redakteur gearbeitet, unter anderem in der Landesredaktion der NÖN, und davor als SAP-Berater. Studiert habe ich Wirtschaftsinformatik. Ich weiß also, wie eine Zeitung unter Zeitdruck entsteht und was ein Sprachmodell mit Ihren Daten macht.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zu KI in der Redaktion
Nur wenn niemand den Text inhaltlich geprüft hat und niemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Prüft ein Bediensteter den Entwurf und steht die Gemeinde als Herausgeberin dafür ein, entfällt die Pflicht. Manche Redaktionen weisen den KI-Einsatz trotzdem freiwillig aus. Das kann Vertrauen schaffen, vorgeschrieben ist es nicht.
Bei öffentlichen Sitzungen halte ich das für vertretbar, wenn das Werkzeug die Daten in der EU verarbeitet, nicht zum Training verwendet und die Anwesenden Bescheid wissen. Bei nicht öffentlichen Sitzungen rate ich ab. Klären Sie das vorher im Vorstand oder mit Ihrem Datenschutzbeauftragten.
Das hängt davon ab, was Sie schon haben. Arbeitet Ihre Gemeinde mit Microsoft 365, liegt Copilot nahe. Für einen Verein reicht oft ein Team- oder Firmenzugang zu einem der großen Assistenten, bei dem die Eingaben nicht zum Training verwendet werden. Kostenlose Privatkonten sind für Vereinsdaten die schlechteste Wahl.
Als Illustration ja. Wirkt das Bild wie ein echtes Foto von realen Menschen, Orten oder Ereignissen, müssen Sie es kennzeichnen. Ein KI-Bild vom Dorffest, das so nie stattgefunden hat, gehört nicht in die Gemeindezeitung.
Seit der Änderung im Juli 2026 verlangt Art. 4 Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Eine Schulung ist ein guter Nachweis, wenn Sie festhalten, wer teilgenommen hat und was geübt wurde.
Kontakt
Ihre Redaktion bekommt klare Regeln für den Einsatz von KI
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wofür Ihre Redaktion KI einsetzen will.
Quellen und Stand
- Naturfreunde Österreich, Leitfaden „Künstliche Intelligenz im Vereinsalltag“, abgerufen 7.11.2026
- NÖ GVV, KI-Magazin 01/2026, S. 40–41, abgerufen 7.11.2026
- Marktgemeinde Guntramsdorf, Hinweise zum Suchfeld, abgerufen 7.11.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) auf EUR-Lex, abgerufen 7.11.2026
- Verordnung (EU) 2026/1744 auf EUR-Lex, abgerufen 7.11.2026
- RTR, KI-Servicestelle, abgerufen 7.11.2026
- Datenschutz-FAQ des Bildungsministeriums, abgerufen 7.11.2026
Stand 7. November 2026. Keine Rechtsberatung.