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Der Chatbot nimmt den Antrag an – welche Bescheide automatisch kommen, ist noch offen

Norbert Oberndorfer··5 Min. Lesezeit

Bisher durften Behörden-Chatbots wie jene der Städte Wien und Linz nur Auskunft geben; den Antrag stellten Bürgerinnen und Bürger über ein Formular oder am Amt. Am 23. September 2026 hat der Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS eine Novelle zum Verwaltungsverfahrensgesetz beschlossen, die Anträge über Chatbots und vollständig automatisch erstellte Bescheide erlaubt.

Eine Chatblase führt über einen Pfeil zu einem Schriftstück mit einem runden Vermerk.

Wer in einer Gemeinde Förderungen abwickelt oder die Website betreut, bekommt einen neuen Zugang für Anträge – und eine neue Erklärpflicht gegenüber der Bevölkerung. Der Rahmen steht, die Details nicht: Welche Verfahren automatisch entschieden werden dürfen, legt erst eine Verordnung fest.

Das Gesetz schafft den Rahmen, die Liste der Verfahren kommt später

Worum es geht. Das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) regelt, wie Behörden Verfahren führen und Bescheide erlassen, also verbindliche Entscheidungen im Einzelfall. Es gilt von der Bezirkshauptmannschaft bis zum Gemeindeamt, sobald dieses als Behörde entscheidet. Die Novelle (Regierungsvorlage 539 d.B.) bringt drei Neuerungen: Anträge über Chatbots, vollständig automatisierte Erledigungen und sogenannte No-Stop-Verfahren, bei denen die Behörde eine Leistung ohne Antrag gewährt. Dazu kommen kleinere Änderungen bei Strafverfügungen.

Wie es weitergeht. Der Bundesrat muss sich mit dem Beschluss noch befassen. In Kraft treten soll die Novelle laut Unternehmensserviceportal des Bundes am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt.

Was offen bleibt. Für automatische Bescheide kommen laut Staatssekretär Alexander Pröll nur „Massenerledigungen“ in Frage, etwa gleichartige Förderanträge; individuelle Baubescheide seien ausdrücklich nicht gemeint. Festgeschrieben ist das im Gesetz nicht – die Materien bestimmt eine Verordnung. Genau das kritisieren FPÖ und Grüne: Sie wollten die Ausnahmen im Gesetz selbst sehen.

Anträge über den Chatbot werden ein regulärer Amtsweg

Chatbots für Auskünfte setzen laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage bereits Wien und Linz ein. Neu ist, dass über solche Anwendungen auch Anträge eingebracht werden dürfen. Die Regierungsvorlage verlangt, dass die Chatbots barrierefrei zugänglich sind und nicht diskriminieren. Das Bundeskanzleramt betont, die klassischen Wege blieben parallel bestehen – wer lieber aufs Amt geht oder ein Formular ausfüllt, kann das weiter tun.

Vier Auflagen gelten für den automatischen Bescheid

Laut Regierungsvorlage und den Aussagen im Verfassungsausschuss sind vollständig automatisierte Bescheide an diese Bedingungen geknüpft:

  • Die Behörde muss jederzeit in den Vorgang eingreifen können.
  • Testphasen und laufende Kontrollen der Rechtmäßigkeit sind vorgeschrieben.
  • Der Bescheid muss als automatisch erlassen gekennzeichnet sein.
  • Erhebt die betroffene Person Vorstellung – einen Einspruch direkt bei der Behörde, der laut SPÖ-Abgeordneter Muna Duzdar keine Begründung braucht –, tritt der Bescheid außer Kraft, und ein Mensch muss neu entscheiden. Erst gegen diese zweite Entscheidung steht laut Bundeskanzleramt der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Nachträgliche Korrektur. Zusätzlich kann die Behörde automatisch erlassene Bescheide laut Regierungsvorlage binnen zwei Monaten aufheben oder abändern, „mit möglichster Schonung erworbener Rechte“.

Die Frist. Für die Vorstellung bleiben den Betroffenen laut Bundeskanzleramt zwei Wochen. Der Grünen-Abgeordnete Süleyman Zorba hält das für keinen ausreichenden Schutz.

Der Streit dreht sich um die Grenze zwischen Automatisierung und KI

Dass Behörden Prozesse automatisieren, ist nicht neu – die antragslose Familienbeihilfe und die antragslose Arbeitnehmerveranlagung laufen bereits so, darauf verweisen Regierung und SPÖ. Neu ist, dass der Rahmen allgemein für Verwaltungsverfahren gilt und laut Parlamentskorrespondenz auch die rechtliche Grundlage für den Einsatz von KI schaffen soll.

Die Kritik im Ausschuss.FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger hielt es im Verfassungsausschuss für gefährlich, Bescheide ohne Menschen von einer KI erstellen zu lassen, und verwies auf erfundene Inhalte, sogenannte Halluzinationen. Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer bezweifelte, dass KI die Plausibilität von Angaben prüfen kann – zumal auch immer mehr Anträge selbst mit KI geschrieben würden.

Die Kritik im Plenum. Markus Tschank (FPÖ) nannte die Vorlage am 23. September laut Parlamentskorrespondenz zu unbestimmt und verfassungsrechtlich fragwürdig. Süleyman Zorba (Grüne) kritisierte, dass nicht das Parlament bestimme, wo automatisiert werde, sondern die jeweils zuständige Behörde, und dass offen bleibe, wer bei Fehlern die Verantwortung trage.

Die Antwort. Ein Vertreter des Ministeriums hielt im Ausschuss fest, es gehe um automatisierte Erledigungen, nicht darum, dass eine KI Beweise würdigt. Verfahren vor Verwaltungsgerichten sind nach seinen Angaben nicht erfasst. Im Plenum betonte ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl, es werde keine Entscheidung geben, die einfach einer KI überlassen werde; Muna Duzdar (SPÖ) sprach von einer Automatisierung vorhandener Daten, nicht von einer KI, die Sachverhalte selbstständig bearbeite.

Beim No-Stop-Verfahren kommt die Leistung, bevor jemand fragt

Liegen einer Behörde alle nötigen Daten bereits vor, soll sie eine Leistung künftig ohne Antrag gewähren können. Für Gemeinden kann das bei wiederkehrenden Zuschüssen interessant werden – als Entlastung taugt es, als Selbstläufer nicht, denn wer nicht weiß, woher eine Zahlung kommt, ruft an.

Fünf Fragen vor dem Chatbot-Start in der Gemeinde

  • Steht am Beginn des Gesprächs, ob der Chatbot nur Auskunft gibt oder einen Antrag entgegennimmt?
  • Wer im Amt ist erreichbar, wenn der Chatbot nicht weiterkommt, und wie schnell?
  • Ist der Chatbot barrierefrei bedienbar, auch mit Screenreader und in einfacher Sprache?
  • Erkennt eine Person auf den ersten Blick, dass ihr Bescheid automatisch erstellt wurde, und wie sie Vorstellung erhebt?
  • Wer beantwortet die erste Anfrage einer Lokalzeitung, wenn ein automatischer Bescheid falsch war?

Die Novelle regelt, dass automatisch entschieden werden darf. Ob die Bevölkerung dem vertraut, entscheidet sich an drei Stellen: am ersten Satz des Chatbots, am Vermerk auf dem Bescheid und an der Telefonnummer darunter.

Häufige Fragen

Was erlaubt die AVG-Novelle, die der Nationalrat im September 2026 beschlossen hat?

Sie erlaubt Anträge über Chatbots, vollständig automatisierte Bescheide und No-Stop-Verfahren, bei denen die Behörde eine Leistung ohne Antrag gewährt. Der Nationalrat hat sie am 23. September 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen.

Welche Bescheide dürfen automatisch erstellt werden?

Das legt erst eine Verordnung fest, nicht das Gesetz selbst. Laut Staatssekretär Alexander Pröll kommen nur Massenerledigungen wie gleichartige Förderanträge in Frage, individuelle Baubescheide seien nicht gemeint.

Was kann man gegen einen automatisch erstellten Bescheid tun?

Die betroffene Person kann laut Bundeskanzleramt binnen zwei Wochen Vorstellung erheben, also Einspruch direkt bei der Behörde. Der Bescheid tritt dann außer Kraft, und ein Mensch entscheidet neu; erst gegen diese Entscheidung steht der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Woran erkennt man einen automatisch erstellten Bescheid?

Er muss als automatisch erlassen gekennzeichnet sein. Das gehört laut Regierungsvorlage zu den Auflagen für vollständig automatisierte Bescheide.

Quellen

Stand: 24. September 2026. Regierungsvorlage 539 d.B., XXVIII. GP, Novelle zum AVG und VStG, samt Erläuterungen. Beschluss des Verfassungsausschusses vom 16. September 2026 und des Nationalrats vom 23. September 2026, jeweils mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS. Zitate und Positionen der Abgeordneten nach der Parlamentskorrespondenz vom 16. und 23. September 2026. Angaben aus Aussendungen des Bundeskanzleramts sind Standpunkte der Regierung und nicht unabhängig überprüft. Die Behandlung im Bundesrat steht aus; das Inkrafttreten am Tag nach der Kundmachung nach Angaben des Unternehmensserviceportals zur Regierungsvorlage. Die zugehörige Verordnung liegt noch nicht vor. Dieser Beitrag beschreibt die kommunikative Seite und ersetzt keine Rechtsberatung.

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