Google will auch Meta-Beschreibung und Alt-Text gegengelesen haben
Norbert Oberndorfer··5 Min. Lesezeit
Bisher riet Google bei KI-erzeugten Website-Inhalten allgemein zu Genauigkeit, Qualität und Relevanz, die Metadaten eingeschlossen. Seit 1. Oktober 2026 nennt die Dokumentation es entscheidend, alle KI-Inhalte vor der Veröffentlichung von Hand auf Richtigkeit zu prüfen – ausdrücklich auch Seitentitel, Meta-Beschreibung, strukturierte Daten und Alt-Texte.

Im Pfarrbüro schreibt die KI den Text für die Seite zur Erstkommunion, und das Redaktionssystem schlägt Seitentitel, Kurzbeschreibung und Bildbeschreibung gleich mit vor. Wer nur den Fließtext liest, stellt die Felder darunter so online, wie die Maschine sie ausgefüllt hat.
Neu ist die Deutlichkeit, nicht die Regel
Google hat die Seite „Guidance on using generative AI content“ am 1. Oktober 2026 überarbeitet und begründet das im Änderungsprotokoll damit, die Dokumentation an die Richtlinien für Qualitätsbewerter und an Vorträge auf Entwicklerveranstaltungen anzugleichen. Eine neue Sanktion kündigt Google nicht an. Als Verstoß gilt laut Seite weiterhin, mit KI viele Seiten ohne Mehrwert für die Nutzer zu erzeugen; Google nennt das „scaled content abuse“, also massenhaft erzeugte Inhalte.
Begründung. Generative Modelle rufen laut Google keine Fakten ab, sondern sagen eine wahrscheinliche Wortfolge voraus. Daraus entstünden Halluzinationen – Angaben, die plausibel klingen und falsch sind. Deshalb sei es entscheidend, alle KI-Inhalte vor der Veröffentlichung von Hand auf Richtigkeit und Vertrauenswürdigkeit zu prüfen.
Qualitätsbewerter. Die Seite verweist auf zwei Abschnitte der Richtlinien für jene Menschen, die im Auftrag von Google Suchergebnisse bewerten: über massenhaft erzeugte Inhalte und über Inhalte mit wenig Aufwand, Originalität und Mehrwert. Deren Bewertungen beeinflussen laut Google die Reihung nicht direkt. Als Hinweis darauf, worauf Google achtet, taugen sie – als Rankingformel nicht.
Vier Felder stehen auf Googles Liste
Die Prüfung gilt laut Google ausdrücklich auch für vier Bereiche, die Besucher im Fließtext nicht sehen, weil sie in Suchergebnissen erscheinen können:
- Seitentitel – der Text im Element
<title>des Quellcodes; er steht im Browser-Tab und ist eine der Quellen für den Link in der Trefferliste. - Meta-Beschreibung – eine Kurzbeschreibung im Quellcode, die Google für den Text unter dem Link verwenden kann.
- Strukturierte Daten – maschinenlesbare Angaben im Code, etwa Veranstaltungsdatum, Adresse oder Öffnungszeiten, aus denen Google erweiterte Suchergebnisse bildet.
- Alt-Text – die Textbeschreibung eines Bildes für Menschen, die mit einem Screenreader arbeiten, und für die Bildersuche.
Woher die Felder kommen. Redaktionssysteme und SEO-Erweiterungen bieten an, Titel, Beschreibung und Alt-Text per Knopfdruck mit KI auszufüllen. Das spart Zeit – geprüft ist damit nichts.
Alt-Text. Ein falscher Alt-Text verfehlt den Zweck, für den es ihn gibt: Wer die Seite mit dem Screenreader hört, bekommt ein Bild beschrieben, das nicht zu sehen ist. Bei strukturierten Daten verlangt Google zusätzlich, das Markup zu validieren, damit es für Suchfunktionen in Frage kommt.
Im Merchant Center verlangt Google bereits eine Kennzeichnung
Für Online-Shops ist Google strenger als für gewöhnliche Websites. Wer Produkte über das Google Merchant Center – die Plattform, über die Händler Produktdaten an Google liefern – anbietet, muss KI-erzeugte Bilder laut Google mit dem IPTC-Eintrag „TrainedAlgorithmicMedia“ versehen; IPTC ist ein Standard für Angaben, die in der Bilddatei selbst gespeichert sind. KI-erzeugte Produkttitel und -beschreibungen seien getrennt anzugeben und als KI-erzeugt zu kennzeichnen.
Gewöhnliche Websites. Hier belässt es Google bei einer Empfehlung: Angaben dazu, wie ein Inhalt entstanden ist, könnten Lesern Kontext geben.
Die EU-Regel setzt an derselben Stelle an
Seit 2. August 2026 gilt Artikel 50 der KI-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1689. Nach Absatz 4 müssen Betreiber – Organisationen, die ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzen – offenlegen, dass ein Text künstlich erzeugt wurde, wenn er veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Die Pflicht entfällt, wenn der Text einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.
Auslegung. Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 ihre Leitlinien zu Artikel 50 veröffentlicht. Sie sind nicht verbindlich, die Aufsichtsbehörden werden sich aber daran orientieren. „Öffentliches Interesse“ fassen sie weit: Politik, Verwaltung, Justiz, öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit, dazu kulturelle, finanzielle und wissenschaftliche Entwicklungen. Die Ausnahme legen sie eng aus. Mindestens eine Faktenprüfung ist nötig; formale Kontrollen, Richtlinien auf Papier und flüchtige Freigaben genügen nicht, und die verantwortliche Person braucht öffentlich erreichbare Kontaktdaten.
Nach der Freigabe. Greift die KI nach der Prüfung noch wesentlich ein, entfällt die Ausnahme laut Leitlinien. Für Website-Felder heißt das praktisch: Was eine Erweiterung erst beim Speichern ausfüllt, hat niemand freigegeben.
Grenze. Ob ein einzelner Text darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären; dieser Beitrag beschreibt die kommunikative Seite und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Praxis treffen sich beide Regeln an einem Punkt: Es braucht jemanden, der den Inhalt prüft, und jemanden, der für die Veröffentlichung einsteht.
Vier Fragen vor dem Freigeben
- Stimmt der Seitentitel mit dem überein, was auf der Seite steht – und nicht nur mit dem, was das Modell über das Thema weiß?
- Enthält die Meta-Beschreibung Angaben, die im Text nicht vorkommen, etwa Preise, Termine oder Zusagen?
- Stammen Öffnungszeiten, Adressen und Termine in den strukturierten Daten aus der eigenen Liste statt aus dem Modell, und ist das Markup mit Googles Test für Rich-Suchergebnisse geprüft?
- Beschreibt der Alt-Text, was auf dem Bild tatsächlich zu sehen ist?
Freigaberegel. Wer Website-Texte mit KI erstellt, hält schriftlich fest, wer die Felder gegen die Quelle liest – am besten nicht dieselbe Person, die den Entwurf erzeugt hat. Feste Angaben wie Öffnungszeiten, Adressen und Termine werden aus der eigenen Liste kopiert, nie aus dem Modell übernommen.
Die KI darf die Felder vorschlagen – freigeben kann sie sie nicht. Wer festhält, wer liest, gegen welche Quelle geprüft wird und wer die Veröffentlichung verantwortet, erfüllt Googles Empfehlung und hat zugleich die Person benannt, an die die EU-Regel anknüpft.
Häufige Fragen
Was verlangt Google seit Oktober 2026 von KI-Texten auf Websites?
Google nennt es in seiner Dokumentation entscheidend, alle KI-erzeugten Inhalte vor der Veröffentlichung von Hand auf Richtigkeit zu prüfen. Das gilt laut Google ausdrücklich auch für Seitentitel, Meta-Beschreibungen, strukturierte Daten und Alt-Texte, weil sie in Suchergebnissen erscheinen können.
Bestraft Google Websites für KI-Texte?
Eine neue Sanktion kündigt Google mit der Änderung vom 1. Oktober 2026 nicht an. Als Verstoß gilt laut Google weiterhin, mit KI viele Seiten ohne Mehrwert für die Nutzer zu erzeugen.
Warum soll auch der Alt-Text geprüft werden?
Laut Google können Alt-Texte in Suchergebnissen erscheinen, und KI-Modelle können Angaben erfinden, die plausibel klingen und falsch sind. Ein falscher Alt-Text beschreibt Menschen mit Screenreader außerdem ein Bild, das nicht zu sehen ist.
Müssen KI-Texte nach dem AI Act gekennzeichnet werden?
Nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung müssen KI-Texte offengelegt werden, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Die Pflicht entfällt, wenn der Text menschlich geprüft wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt; ob ein Text darunter fällt, ist im Einzelfall zu klären.
Quellen
Stand: 4. Oktober 2026. Grundlage sind die Seite „Guidance on using generative AI content on your website“ von Google Search Central (zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2026) und der Eintrag im Änderungsprotokoll der Dokumentation vom selben Tag. Die Wiedergabe von Art. 50 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 folgt dem Verordnungstext. Die Angaben zu den Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026 folgen Analysen von Bird & Bird und Stephenson Harwood; die Leitlinien sind nicht verbindlich. Googles Dokumentation ist eine Empfehlung des Unternehmens, keine Rechtsnorm. Der Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
- Google Search Central: Guidance on using generative AI content on your website, aktualisiert 1. Oktober 2026
- Google Search Central: Latest documentation updates, Eintrag 1. Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) im Volltext
- Europäische Kommission: Leitlinien zu den Transparenzpflichten, 20. Juli 2026
- Bird & Bird: Final Guidelines on AI Act Article 50, Juli 2026
- Stephenson Harwood: Commission adopts Guidelines on Article 50, Juli 2026
Peak Consulting – Norbert Oberndorfer, Kommunikationsberater in Bergland, Niederösterreich – prüft mit „Der Check“ die Felder Ihrer Website, die in Suchergebnissen und KI-Antworten erscheinen, und legt mit Ihnen eine Freigaberegel für KI-Texte fest. Auch auf peakconsulting.at entstehen Meta-Beschreibungen und Alt-Texte mit KI-Unterstützung; online gehen sie erst nach Freigabe durch den Autor.
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