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Ein Rückruf beim Mitbewerber landet als Frage beim eigenen Betrieb

Lebensmittelerzeuger bereiten sich meist auf den eigenen Rückruf vor, kaum auf den eines Mitbewerbers. Wie schnell ein fremder Rückruf zur eigenen Frage wird, hat im Jänner 2026 der Fall Cereulid in Säuglingsnahrung gezeigt. Betroffen war ein Rohstoff, den mehrere Hersteller vom selben Zulieferer bezogen.

Von Norbert Oberndorfer

, 5 Minuten

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Zeichnung eines Regals mit Einmachgläsern, eines hat einen gewölbten Deckel, die Nachbargläser rücken nervös von ihm ab
Mit KI erzeugtes Bild

Kurz gefasst

  • Laut AGES rief Nestlé am 5. Jänner 2026 in Österreich Chargen der Säuglingsnahrung BEBA und Alfamino zurück, weil eine Zutat eines Zulieferers möglicherweise den Giftstoff Cereulid enthielt, am 31. Jänner folgte Danone mit Aptamil.
  • Laut SRF stammte der Giftstoff aus einem Öl, das mehrere Hersteller vom selben Zulieferer bezogen, die AGES untersuchte nach eigenen Angaben vorsorglich auch Produkte anderer Hersteller.
  • Die AGES veröffentlicht Rückrufe auf ihrer Website, im Newsletter, in einer App und in sozialen Medien, in den ersten 15 Jahren des Dienstes waren es laut AGES 660 Rückrufe und 65 Produktwarnungen.
  • Wer Lieferanten, Chargen und Zuständigkeiten vorher klärt, kann dem Handel nach einem fremden Rückruf eine Erstinformation geben, bevor der Einkäufer selbst entscheidet.
Inhalt
  1. Nach dem Rückruf fragen die Kunden bei den Nachbarn nach
  2. Rückrufe kommen per App und Newsletter, manche erst nach dem Handel
  3. Eine kurze Erstinformation wirkt besser als Schweigen bis zum Laborbefund
  4. Die Lieferantenliste ist die halbe Antwort

Ruft ein Käser, Fleischer oder Saftpresser in der Region Ware zurück, melden sich bald Einkäufer aus dem Handel, Gastronomen und die Regionalzeitung bei den anderen Erzeugern. Sie wollen wissen, ob deren Ware auch betroffen ist.

Nach dem Rückruf fragen die Kunden bei den Nachbarn nach

Cereulid. Der Fall zeigt das in großem Maßstab. Nestlé rief am 5. Jänner 2026 in Österreich öffentlich bestimmte der Säuglingsnahrung BEBA und Alfamino zurück. Laut AGES ging es um das mögliche Vorhandensein von Cereulid, einem Giftstoff des Bakteriums Bacillus cereus, in einer Zutat eines Zulieferers. Am 31. Jänner folgte Danone mit Chargen von Aptamil. Laut Schweizer Radio SRF stammte der Giftstoff aus einem Öl, das mehrere Hersteller vom selben Zulieferer bezogen.

Behörden. Sie fragten auch bei Unbeteiligten nach. Die AGES untersuchte nach eigenen Angaben vorsorglich auch Produkte anderer Hersteller. Das Gesundheitsministerium beauftragte eine Schwerpunktaktion, bei der die Lebensmittelbehörden in allen Bundesländern Säuglingsnahrung verschiedener Hersteller auf Cereulid beproben ließen. Für jeden Anbieter von Säuglingsnahrung lag die Frage nach der eigenen Ware damit auf dem Tisch, ob er betroffen war oder nicht.

Region. Im Kleinen läuft dasselbe ab. Eine Molkerei oder ein Fleischverarbeiter in Niederösterreich hat selten einen Zulieferer auf einem anderen Kontinent. Rohstofflieferanten, Futtermittel oder teilt ein Betrieb aber oft mit Nachbarbetrieben, und dann steht dieselbe Frage im Raum.

Die Antworten liegen meist im Betrieb vor, nur selten an einem Ort.

Sechs Fragen kann ein Erzeuger vor der ersten Anfrage beantworten

  1. Lieferant – ob der eigene Betrieb denselben Lieferanten oder Rohstoff verwendet wie der Betrieb, der zurückruft
  2. Charge – welche eigenen Chargen den betroffenen Rohstoff enthalten könnten und bis wann sie ausgeliefert wurden
  3. Anlage – ob Lohnverarbeitung, Abfüllung oder Transport mit dem betroffenen Betrieb geteilt werden
  4. Ansprechperson – wer Anfragen von Handel, Gastronomie und Medien beantwortet und wer einspringt
  5. Freigabe – wer eine Aussage freigibt, auch abends und am Wochenende
  6. Text für den Handel – eine kurze Erstinformation, die den Stand nennt und den Zeitpunkt der nächsten Information

Rückverfolgbarkeit. Sie ist Pflicht, die Antwort an den Kunden muss der Betrieb aber selbst organisieren. Nach Artikel 18 der EU-Lebensmittel-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 müssen Lebensmittelunternehmer nachweisen können, von wem sie Zutaten bezogen und an welche Betriebe sie Ware geliefert haben. Diese Aufzeichnungen beantworten die ersten drei Fragen. Die anderen drei legt kein Gesetz fest, um die muss sich der Betrieb selbst kümmern.

Rückrufe kommen per App und Newsletter, manche erst nach dem Handel

Vorlauf. Wer früh von einem Rückruf erfährt, gewinnt Zeit für die eigene Prüfung. Die AGES veröffentlicht Rückrufe und Warnungen auf ihrer Website, in einem Newsletter, einer App und in sozialen Medien. In den ersten 15 Jahren des Dienstes, also bis Frühjahr 2025, waren es laut AGES 660 Rückrufe und 65 Produktwarnungen. Am häufigsten betrafen Rückrufe Fertiggerichte und Snacks (125 von 660). Häufigster Grund für eine Information der Öffentlichkeit waren Rückstände und Kontaminanten, fast 200-mal.

Verzögerung. Nicht jeder Rückruf erscheint sofort öffentlich. Die betroffene Säuglingsnahrung war laut AGES schon über die Weihnachtsfeiertage aus dem Handel genommen worden, der öffentliche Rückruf folgte am 5. Jänner. Wer nur auf öffentliche Warnungen wartet, erfährt manche Fälle später als der eigene Einkäufer. Welche Quellen ein Betrieb zusätzlich beobachten kann, beschreibt der Beitrag zur Frühwarnung in der Medienbeobachtung.

Eine kurze Erstinformation wirkt besser als Schweigen bis zum Laborbefund

Zwischenstand. Unbedenklichkeit lässt sich erst nach der eigenen Prüfung behaupten – den Stand der Prüfung kann ein Betrieb sofort nennen. Eine Erstinformation an den Handel sagt, ob der betroffene Lieferant oder Rohstoff im eigenen Betrieb vorkommt, welche Prüfung läuft und wann die nächste Information folgt. Wer stattdessen bis zum Laborbefund schweigt, überlässt die Einschätzung dem Einkäufer und riskiert, dass dieser vorsorglich .

Die Lieferantenliste ist die halbe Antwort

Einen fremden Rückruf kann kein Erzeuger verhindern. Wer weiß, woher seine Rohstoffe kommen, wohin seine Chargen gingen und wer im Betrieb antwortet, kann dem Einkäufer Auskunft geben, bevor dieser selbst entscheidet.

Häufige Fragen

Warum betrifft ein Rückruf beim Mitbewerber den eigenen Betrieb?

Weil Handel, Gastronomie und Medien danach bei anderen Erzeugern nachfragen, ob deren Ware auch betroffen ist. Besonders naheliegend ist die Frage, wenn Betriebe dieselben Lieferanten, Rohstoffe oder Lohnverarbeiter nutzen.

Welche Fragen sollte ein Lebensmittelerzeuger nach einem fremden Rückruf beantworten können?

Ob derselbe Lieferant oder Rohstoff verwendet wird, welche eigenen Chargen betroffen sein könnten, ob Anlagen oder Transport geteilt werden, wer Anfragen beantwortet, wer Aussagen freigibt und welcher Text an den Handel geht.

Wo veröffentlicht die AGES Rückrufe?

Auf ihrer Website, in einem Newsletter, einer App und in sozialen Medien. Laut AGES waren es in den ersten 15 Jahren des Dienstes 660 Rückrufe und 65 Produktwarnungen.

Was ist Cereulid?

Ein Giftstoff, den das Bakterium Bacillus cereus bildet. Wegen des möglichen Vorhandenseins in einer Zutat riefen Nestlé und Danone im Jänner 2026 Chargen von Säuglingsnahrung zurück.

Quellen

Stand 15. Oktober 2026. Die Angaben zu den Rückrufen von Säuglingsnahrung stammen von der AGES, die Herkunft des Giftstoffs aus einem gemeinsamen Zulieferer berichtet SRF. Die Zahlen zum Produktwarnungsservice nennt die AGES für die Jahre 2010 bis Frühjahr 2025. Die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit regelt Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Der Beitrag beschreibt die kommunikative Seite und ersetzt keine Rechts- oder lebensmittelrechtliche Beratung.

Peak Consulting (Norbert Oberndorfer, Bergland, Niederösterreich) bereitet mit Lebensmittelerzeugern Ansprechpersonen, Freigabewege und Textbausteine für Handel und Medien vor. Der Krisenradar beobachtet als Pilotprojekt zusätzlich Rückrufe und Berichte über Mitbewerber und Lieferanten und meldet, was für den eigenen Betrieb zur Anfrage werden kann. Mehr dazu unter peakconsulting.at/krisenradar.

Zur Entstehung: Für Recherche und Faktencheck nutze ich KI. Jede Angabe prüfe ich an der Quelle, und jeder Satz geht erst nach meiner Freigabe online. Ist Ihnen ein Fehler aufgefallen, schreiben Sie mir an office@peakconsulting.at.

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